Anwender

Ausführungen zum Lohnstandard-CH (ELM)

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Ausführungen zum 
Lohnstandard-CH (ELM)

"Dank Swissdec können Sie mit nur einem Klick Daten (z.B. Lohnmeldungen) aus Ihrem ERP-System direkt an Versicherungen und Behörden übermitteln - einfach, schnell und sicher."

«ELM» ist der Lohnstandard-CH von Swissdec und steht für einheitliches Lohnmeldeverfahren. 

Mit «ELM» entfällt das manuelle Ausfüllen unzähliger Formulare vollständig und wird durch eine einheitliche, papierlose, elektronische Lohnmeldung via Internet ersetzt. Unternehmen werden entlastet, indem sie mit nur einer Übermittlung alle gewünschten Lohndatenempfänger bedienen können. Zudem ermöglicht «ELM» die Meldung von Ein-/Austritten an die AHV und sämtlichen Mutationen an die Quellensteuer während des Jahres.

«ELM» eignet sich für alle Unternehmen, die ihre Lohnmeldungen einfach und effizient abwickeln und dabei sowohl Ressourcen als auch Aufwand sparen wollen.

Lohnmeldungen gestern und heute

Bereits vor 5000 Jahren machten Lohnmeldungen Geschichte. Dieses Video illustriert, wie heute die elektronische Übermittlung dank Swissdec einfach, praktisch und schnell abgewickelt wird.

Déclarations de salaires hier et aujourd'hui

Les déclarations de salaires existent depuis 5000 ans. La présente vidéo illustre la simplicité, la convivialité et la rapidité des moyens de transmission de données salariales modernes par voie électronique avec Swissdec.

Notifiche dei salari: ieri e oggi

Già 5000 anni fa le notifiche dei salari facevano storia. Il video spiega come, grazie a Swissdec, la trasmissione elettronica oggi è diventata semplice, pratica e veloce.

Welche Vorteile habe ich durch die Nutzung von ELM?

Zeitersparnis

Anstatt mehrere Formulare von diversen Behörden und Versicherungen auszufüllen, können Sie alle Lohnmeldungen gleichzeitig und automatisiert aus dem Lohnprogramm vornehmen. Sie reduzieren dadurch Ihren administrativen Aufwand. 

Korrekte Übermittlungsdaten

Durch die automatische Zusammenstellung der Daten durch das Lohnprogramm vermindern Sie Ihren persönlichen Prüfaufwand und vermeiden zu hohe Prämien sowie zeitaufwändige Fehlerkorrekturen.

Datenschutz

Ihre Meldungen entsprechen den höchsten Datenschutz-Anforderungen. Die Daten werden per XML-Datei verschlüsselt übertragen.

Selbstständiges und sicheres Verwalten Ihrer Daten

  • Sie als Anwender entscheiden frei, welchem Empfänger Sie Daten elektronisch übermitteln möchten.
  • Sämtliche Empfänger bearbeiten die Lohndaten auf Grund eines gesetzlichen und/oder vertraglichen Auftrags.
  • Die Daten werden durch den Verein Swissdec nur an die vorgesehenen Empfänger weitergeleitet. Eine weitere Datenbearbeitung findet nicht statt (Grundsatz der Zweckbindung).
  • Jeder Empfänger erhält nur diejenigen Daten, die für ihn bestimmt sind.
  • Die Daten werden durch den Verein Swissdec bei der Übermittlung nicht gespeichert.
  • Die Daten werden im XML-Format verschlüsselt übertragen. Die Aufnahme von Viren oder ein Phishing ist nicht möglich.

Wie führe ich ELM ein?

Internetzugang und Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung einrichten

Grunddaten in der 
Lohnbuchhaltung pflegen

Lohndatenempfänger 
im System hinterlegen

Übermittlung starten

Ein Unternehmen, welches seine Lohndaten nicht mehr mit Papierformularen, sondern vielmehr elektronisch an die zuständigen Behörden und Versicherer (Empfänger der Lohndaten) weiterleiten möchte, benötigt einen Internetzugang sowie eine Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung, welche den betrieblichen Bedürfnissen entsprechend ausgewählt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht der Lohnbuchhaltungen, die via ELM übermitteln können. 

Die Übersicht hilft Ihnen bei der Auswahl einer Swissdec-zertifizierten Lohnbuchhaltung. Der Verein darf jedoch keine Empfehlungen abgeben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich am besten von den ERP-Herstellern oder einem unabhängigen IT-Consulter beraten. 

Damit eine elektronische Übertragung via Lohnstandard-CH (ELM) erfolgreich durchgeführt werden kann, muss das Unternehmen die Grunddaten für Löhne und Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung pflegen und aktuell halten. Am einfachsten geht das, wenn die Mutationen laufend im System erfasst werden.

Sie haben Fragen zur Bedienung der Lohnsoftware? Wir empfehlen Ihnen,  direkt mit dem Support des entsprechenden ERP-Herstellers Kontakt aufzunehmen.

Dieser Schritt ist vergleichbar mit einer Postsendung: Um einen Brief (Daten) zu versenden, benötigen Sie einen Absender (ERP-Hersteller). Sie beschriften den Brief mit einer Postadresse (Basisinformationen) und lassen ihn über den Postboten (Distributor) an den entsprechenden Empfänger (Datenempfänger) überbringen. Im übertragenen Sinne richten Sie im ERP-System die Postadresse des Datenempfängers und Ihre Absenderinformationen ein. So können sich Absender und Empfänger gegenseitig identifizieren: 

  • Die Basisinformationen für UVG, UVGZ, KTG und berufliche Vorsorge (BVG) bestellen Sie in Form eines Versicherungsprofils beim entsprechenden Versicherer.
  • Die Basisinformationen für AHV, FAK und die Quellensteuerverwaltung müssen Sie telefonisch oder mittels E-Mail erfragen.
  • Für die Lohnausweise brauchen Sie keine Basisinformationen zu erfassen.

Eine detaillierte Auflistung, wo Sie welche Information genau erhalten, finden Sie in der untenstehenden Auflistung. 

Sie wissen nicht, wo Sie diese Informationen in der Software hinterlegen müssen? Wenden Sie sich hierzu an den Support Ihres Lohnprogrammes. 


AHV/FAK - Ausgleichskasse / Familien-Ausgleichskasse

Mitglied-Nr. 

Ihre AHV-/FAK-Abrechnung


BFS - Bundesamt für Statistik

BUR-Nummer

Betriebs- und Unternehmensregister des Bundesamtes für Statistik

UID-Nummer

UID-Register (Unternehmensidentifikationsregister auf www.zefix.ch)


Die Unternehmensidentifikationsnummer (UID) und die Identifikationsnummer der Betriebe (BUR-Nummern der einzelnen Betriebe) müssen dem BFS zwingend geliefert werden. Dies sind die Grunddaten, die für eine erfolgreiche Datenübermittlung unerlässlich sind.

Unfallversicherung (UVG), Unfallzusatzversicherung (UVGZ), Krankentaggeldversicherung (KTG), Berufliche Vorsorge (BVG)

UID-Nummer (nur für BVG)

Name und Adresse der Gesellschaft

Versicherungs-Profil

Kunden- und Vertrags- oder Subnummer

Versicherungs-Profil


QST - Quellensteuerverwaltung

SSL-Nummer (auch Arbeitgeber-Nr. )

In Ihren Unterlagen

Buchungskreis (sofern genutzt)

Die kantonalen Tarife können Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) herunterladen.


Die Basisinformationen sind bei den entsprechenden kantonalen Steuerverwaltungen zu erfragen.
Die SSL-Nummer und Buchungskreise sind für jeden Kanton separat zu ermitteln.

STV - Lohnausweis

Für die Lohnausweise müssen keine Empfängerdaten erfasst werden.
Für die korrekte Datenerfassung und Produktion benötigen Sie Ihre Spesenregelung und falls Sie Mitarbeiterbeteiligungen kennen, die entsprechenden Angaben.

 

Die ERP-Hersteller sind in der Gestaltung der Benutzeroberfläche der Software frei. Aus diesem Grund ist der Vorgang der Übermittlung in jedem Programm etwas anders. Wir empfehlen Ihnen daher, bei Fragen zum Vorgehen in der Lohnsoftware direkt mit dem Support des entsprechenden ERP-Herstellers Kontakt aufzunehmen. Dasselbe gilt für allfällig auftretende Fehlermeldungen.

Bitte senden Sie keine Lohndaten per E-Mail an Datenempfänger, ERP-Hersteller oder den Verein Swissdec (Datenschutz).