|
Diese Version bietet den Unternehmen folgende nützliche Neuerungen:
- Dem BVG-Versicherer können am Jahresanfang die Lohnbasen gemeldet werden.
- Die neuen BVG-Beiträge können in die Lohnbuchhaltung importiert werden.
- Die Stammdaten der Personen können jederzeit mit denjenigen der BVG-Versicherer abgeglichen werden.
- Detaildaten der Kinder können den Familienausgleichskassen übermittelt werden.
- In der Lohnbuchhaltung lassen sich mehrere Arbeitsstätten (BUR-Nummern) führen und übermitteln.
Zu den Richtlinien
|