Mit einem swissdec-zertifizierten Lohnprogramm Version 4.0 wird die Möglichkeit geboten, ihre Quellensteuerdaten (wie Abrechnungen und Mutationen) mit sämtlichen Kantonen in einem einheitlichen und standardisierten Prozess elektronisch abzurechnen.
So funktioniert es:
- Elektronische Übermittlung der Quellensteuer leicht gemacht - nur deutsch (Video)
- Artikel TREX Der Treuhandexperte 5/2013 (PDF, 1.06 MB)
* Vgl. "EFD - Verordnungsänderung ermöglicht effizienteren Vollzug der Quellensteuer", unter www.news.admin.ch