Wie finden Sie die Grunddaten und das Versicherungsprofil?
Damit die Datenempfänger bei einer Übermittlung Ihr Unternehmen identifizieren können, müssen Sie bestimmte Basisinformationen in Ihrem System erfassen.
Diese notwendigen Daten finden Sie wie folgt:
- Die Basisinformationen für UVG, UVGZ, KTG und berufliche Vorsorge (BVG) bestellen Sie in Form eines Versicherungsprofils beim entsprechenden Versicherer.
- Die Basisinformationen für AHV, FAK und die Quellensteuerverwaltung müssen Sie telefonisch oder mittels E-Mail erfragen.
- Für die Lohnausweise brauchen Sie keine Basisinformationen zu erfassen.
Die nachfolgende Tabelle führt auf, wo Sie die Grunddaten oder Ihr Profil der jeweiligen Versicherung finden.
AHV/FAK - AUSGLEICHSKASSE/FAMILIEN-AUSGLEICHSKASSE
- Ausgleichskassen-Nr.
- Mitglied-Nr.
www.swissdec.ch
Abrechnungen
BFS - BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und die Identifikationsnummer der Betriebe (BUR-Nummern der einzelnen Betriebe) müssen dem BFS zwingend geliefert werden.
Dies sind die Grunddaten, die für eine erfolgreiche Datenübermittlung unerlässlich sind.
Unfallversicherung (UVG), Unfallzusatzversicherung (UVGZ), Krankentaggeldversicherung (KTG), Berufliche Vorsorge (BVG)
- Versicherer-Nr.
- Name und Adresse der Gesellschaft
- Kunden- und Vertrags - oder Subnummer
Haben Sie das Versicherungsprofil "Lohnstandard-CH (ELM)" nicht automatisch von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten, so können Sie dies per E-Mail bestellen.
QST - QUELLENSTEUERVERWALTUNG
Die Basisinformationen sind bei den entsprechenden kantonalen Steuerverwaltungen zu erfragen.
- SSL-Nummer (auch Arbetigebernummer genannt)
- Buchungskreis (sofern genutzt)
Die SSL-Nummer und Buchungskreise sind für jeden Kanton separat zu ermitteln.
In Ihren Unterlagen
Die kantonalen Tarife können Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) herunterladen.
STV – Lohnausweis
Für die Lohnausweise müssen keine Empfängerdaten erfasst werden.
Für die korrekte Datenerfassung und Produktion benötigen Sie Ihre Spesenregelung und falls Sie Mitarbeiterbeteiligungen kennen, die entsprechenden Angaben.
In Ihren Unterlagen