Treuhänder

[Einsetzen von Swissdec Standards als Dienstleistung für Unternehmen]

 Treuhänder

[Einsetzen von Swissdec Standards 
als Dienstleistung für Unternehmen]

Lohndatenübermittlung mittels ELM als Treuhänder

Lohndatenübermittlung mittels ELM als Treuhänder

​Nutzen Sie als Treuhänder die Vorteile der elektronischen Lohnmeldung. Für Sie steht einer erfolgreichen Lohndatenübermittlung mittels ELM nichts im Weg.

Die wichtigsten Punkte für den Einsatz von ELM:

  • Die Lohnmeldungen erfordern keine rechtsgültige Unterschrift des Unternehmens.

  • Die Datenempfänger haben das Recht vorzugeben, wie die Lohnmeldungen erfolgen müssen. Die elektronische Meldung ohne "rechtsgültige Unterschrift" ist daher durch die Mitglieder des Vereins Swissdec anerkannt.

  • Der Swissdec-Distributor überprüft, ob die Meldung von einem Swissdec-zertifizierte Lohnprogramm kommt und leitet dann das Datenpaket an den adressierten Datenempfänger weiter. Die Prüfung, welches Unternehmen die Meldung macht, erfolgt anhand des Inhalts der Lohnmeldung durch die einzelnen Datenempfänger. Die Authentifizierung des Senders erfolgt ausschliesslich über den Inhalt der übermittelten Daten (Name, Adresse des Unternehmens, Kundennummer, Vertragsnummer, UID usw.).

  • Der Treuhänder kann einen wichtigen Beitrag leisten für die Qualität des Prozesses und der Daten, indem er das Swissdec-zertifizierte Lohnprogramm korrekt konfiguriert. Dazu gehört neben dem Abbilden der Versicherungslösungen auch die Erfassung der Empfängerdaten, wie z.B. die Nummer der zuständigen Ausgleichskasse, der FAK, der Kundennummer, Vertragsnummer, etc. Damit wird sichergestellt, dass die Daten an die richtigen Empfänger zugestellt werden. Lohnmeldungen, welche an einen falschen Empfänger übermittelt werden (weil der Datensender die falschen Empfängerdaten eingegeben hat), werden durch den Datenempfänger abgewiesen und nicht verarbeitet.

  • Eine Übermittlung der Lohndaten, welche von Treuhändern für ihre Kunden durchgeführt wird, ist möglich, wenn das eingesetzte Lohnprogramm mandantenfähig ist. Wie bereits oben erwähnt, muss das Lohnprogramm korrekt eingerichtet werden. Die angeschlossenen Datenempfänger gehen davon aus, dass Lohnmeldungen, welche sie mit den korrekten Angaben über ein Swissdec-zertifiziertes Lohnprogramm erhalten, von einem autorisierten Sender stammen. Der Ort des absendenden Systems ist irrelevant. Für die Übermittlung kann der Treuhänder optional seine Rolle hinterlegen als übermittelnde Stelle und Ansprechperson.

  • Die Vollmacht, elektronische Lohnmeldungen für seine Kunden einreichen zu dürfen, muss sich der Treuhänder direkt vom einzelnen Kunden geben lassen. Für die Übermittlung braucht es danach keine zusätzliche Handlung (z.B. Unterzeichnung) des Kunden.

  • Eine Bestätigung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten die das Unternehmen geliefert hat, muss der Treuhänder ebenso selbst, wie bis anhin, beim Kunden einholen.

  • Der Treuhänder bietet seine Dienstleistungen als Spezialist an und hat daher auch erhöhte Sorgfaltspflichten. Gegenüber dem Lohndatenempfänger haftet der Treuhänder grundsätzlich nicht. Gegenüber dem Kunden haftet er, wie sonst auch, aus Auftragsrecht. Der Kunde kann die übermittelten Daten bei Erhalt der Rechnung prüfen. Der Lohndaten-empfänger hat die Gelegenheit, die Daten bei der Durchführung der Revision zu prüfen.

Wenn den oben ausgeführten Punkten Beachtung geschenkt wird, steht einer erfolgreichen Lohndatenübermittlung durch die Treuhänder mittels ELM nichts im Weg. Nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Lohnmeldung.

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder werfen Sie einen Blick in die FAQ.