FAQ


Zertifizierung

Bei der Swissdec-Zertifizierung werden Funktionen, Berechnungen und Auswertungen der Lohnbuchhaltung durch speziell ausgebildete Experten geprüft. Die Kunden setzen beim Kauf einer Lohnbuchhaltung immer öfter voraus, dass diese Swissdec zertifiziert ist.

Der Zeitaufwand hängt stark von den Ressourcen, der Motivation und Vorgehensweise des ERP-Herstellers ab. Erfahrungsgemäss muss bei einer ersten Zertifizierung mit 12 Monaten gerechnet werden.

Der ERP-Hersteller wird bei der fachlichen wie auch bei der technischen Umsetzung der Zertifizierung durch die Swissdec-Experten unterstützt. Zudem stehen nach dem Unterschreiben der Vereinbarung sämtliche Hilfsmittel und Beispiele von «Swissdec lab» zur Verfügung. 

Es dürfen keine produktiven Daten zu Testzwecken eingesetzt werden. Bei Unklarheiten dürfen Sie sich gerne via Kontaktformular an uns wenden.

Im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung gibt es eine Reihe von Testfällen, welche die Sicherheitsstandards von Swissdec regeln.

Das Zertifikat ist so lange gültig, bis es infolge Versions-, Sicherheitsproblemen oder gesetzlichen Anpassungen von den Endempfängern nicht mehr empfangen werden kann. In diesem Fall wird eine Lohnmeldung bereits durch den Swissdec-Distributor abgewiesen.

Auf jeden Fall nicht einfach so umsetzen. Hier kann eine Mitteilung an die Geschäftsstelle Swissdec verfasst werden. Diese nimmt das Problem auf und prüft zusammen mit der Fachgruppe ERP-Hersteller, ob noch andere Hersteller mit diesem Problem konfrontiert wurden. Die Geschäftsstelle kann auch direkt mit dem entsprechenden Lohndatenempfänger Kontakt aufnehmen, wenn es darum geht, über den Lohnstandard-CH und dessen Funktion zu informieren.

Support / Service

Der ERP-Hersteller ist für die folgenden Unterstützungen zuständig:

  • Einrichten der Lohnbuchhaltung
  • Erfassen der Eckwerte aus den Versicherungsprofilen
  • Verarbeitungsproblemen 
  • Berechnungsproblemen
  • Probleme mit den Auswertungen
  • Bereitstellen von Revisionsdokumenten
  • Probleme bei der Übermittlung der Daten bis zum Swissdec-Distributor
  • Alle Fragen im Zusammenhang mit der Bedienung

Der Kunde kann bei allen Versicherungsgesellschaften, welche an den Swissdec-Distributor gekoppelt sind ein Versicherungsprofil bestellen.

WEKO
  • Gemäss der WEKO kann das Vorliegen einer missbräuchlichen Verhaltensweise im Sinn von Art. 7 KG sowohl hinsichtlich der Zertifizierung als auch hinsichtlich der erhobenen Jahresgebühren verneint werden.
  • Die Priorisierung von bereits zertifizierten Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung der Zertifizierungen nach der Version ELM 5.0 wurde nicht beanstandet.

Für die WEKO bestehen keine Anhaltspunkte für ein kartellrechtswidriges Verhalten von Swissdec. Beide Marktbeobachtungen wurden ohne weitere Folgen eingestellt.

Hintergründe:
Gegen den Verein Swissdec wurden zwei WEKO-Verfahren (sogenannte Marktbeobachtungen) wegen eines möglichen missbräuchlichen Verhaltens eröffnet.

  • Im Jahr 2018: Wegen möglichen Verletzungen des Kartellrechts wegen Einführung der neuen Jahresgebühren für die ERP-Hersteller sowie die Pflicht zur (Re-)Zertifizierung.
  • Im Jahr 2020: Wegen möglichen Verletzungen gegen das Kartellrecht wegen langen Wartezeiten für Neuzertifizierungen und der damit verbundenen Wettbewerbsnachteile für nicht zertifizierte ERP-Hersteller, sowie wegen der geplanten Priorisierung von bereits Swissdec-zertifizierten ERP-Hersteller.

Die Marktbeobachtung wurde ohne weitere Folgen per 18.08.2020 eingestellt.