Der Fahrplan wechselt – haben Sie auf ELM 5.0 umgestellt?

Wer nicht rechtzeitig umsteigt, bleibt am Bahnsteig stehen. Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und der „ELM 4.0-Zug“ für die Quellensteuerabrechnungen 2025 fährt bald endgültig ab:


Gültigkeit von ELM 4.0

  • Quellensteuer
    Löhne aus dem Abrechnungsjahr 2025 können noch bis am 31. März 2026 mit ELM 4.0 übermittelt werden.
  • Weitere Domänen (AHV/FAK, UVG, UVGZ, KTG, Statistiken, usw.)
    Lohnmeldungen weiterer Domänen können noch bis zum 30. Juni 2026 mit ELM 4.0 übermittelt werden.

Pflicht zur Nutzung von ELM 5.0 oder höher

  • Quellensteuer
    Für das Abrechnungsjahr 2026 (Löhne ab 1. Januar 2026) ist zwingend ELM 5.0 oder höher erforderlich.

Prüfen Sie deshalb jetzt, ob Ihr ERP-System bereits die Version ELM 5.0 unterstützt und steigen Sie rechtzeitig um.


Weitere Informationen



Luzern, 25.11.2025


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