Wer nicht rechtzeitig umsteigt, bleibt am Bahnsteig stehen. Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und der „ELM 4.0-Zug“ für die Quellensteuerabrechnungen 2025 fährt bald endgültig ab:
Gültigkeit von ELM 4.0
- Quellensteuer
Löhne aus dem Abrechnungsjahr 2025 können noch bis am 31. März 2026 mit ELM 4.0 übermittelt werden. - Weitere Domänen (AHV/FAK, UVG, UVGZ, KTG, Statistiken, usw.)
Lohnmeldungen weiterer Domänen können noch bis zum 30. Juni 2026 mit ELM 4.0 übermittelt werden.
Pflicht zur Nutzung von ELM 5.0 oder höher
- Quellensteuer
Für das Abrechnungsjahr 2026 (Löhne ab 1. Januar 2026) ist zwingend ELM 5.0 oder höher erforderlich.
Prüfen Sie deshalb jetzt, ob Ihr ERP-System bereits die Version ELM 5.0 unterstützt und steigen Sie rechtzeitig um.
Luzern, 25.11.2025