Akt

Einstellung der Marktbeobachtung durch die WEKO per 18.08.2020

Gegen den Verein Swissdec wurden zwei WEKO-Verfahren (sogenannte Marktbeobachtungen) wegen eines möglichen missbräuchlichen Verhaltens eröffnet.

  • Im Jahr 2018: Wegen möglichen Verletzungen des Kartellrechts wegen Einführung der neuen Jahresgebühren für die ERP-Hersteller sowie die Pflicht zur (Re-)Zertifizierung.
  • Im Jahr 2020: Wegen möglichen Verletzungen gegen das Kartellrecht wegen langen Wartezeiten für Neuzertifizierungen und der damit verbundenen Wettbewerbsnachteile für nicht zertifizierte ERP-Hersteller, sowie wegen der geplanten Priorisierung von bereits zertifizierten ERP-Hersteller.

WEKO Entscheid

  1. Gemäss der WEKO kann das Vorliegen einer missbräuchlichen Verhaltensweise im Sinn von Art. 7 KG sowohl hinsichtlich der (Re-)Zertifizierung als auch hinsichtlich der erhobenen Jahresgebühren verneint werden.
  2. Die Priorisierung von bereits zertifizierten Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung der Zertifizierungen nach der Version ELM 5.0 wurde nicht beanstandet.

Für die WEKO bestehen keine Anhaltspunkte für ein kartellrechtswidriges Verhalten von Swissdec. Beide Marktbeobachtungen wurden ohne weitere Folgen eingestellt.

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